Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von FlexoVita. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch FlexoVita.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch das Absenden des Kontaktformulars geben Sie eine Anfrage ab, die noch keine vertragliche Bindung darstellt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung zustande.

3. Leistungsbeschreibung

FlexoVita bietet Beratung und Unterstützung im Bereich der Gelenkgesundheit an. Die genauen Leistungsinhalte werden individuell vereinbart und schriftlich festgehalten. Wir behalten uns vor, Methoden und Therapieansätze entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand anzupassen.

4. Terminvereinbarungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für unsere Leistungen wird individuell vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen.

6. Datenschutz

FlexoVita verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Alle persönlichen und gesundheitsbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt.

7. Haftung

FlexoVita haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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